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OMEGOL ist eine lösungsmittelhaltige, offenporige und transparenteImprägnier-Lasur zur Veredelung und Holzkonservierung für Aussen.
OMEGOL dringt tief in das Holz ein, schützt vorbeugend gegen holzzer-störende Insekten (Hausbock) sowie holzzerstörende und holzverfärbendePilze (Sekundärbläue). OMEGOL enthält lichtechte, mikronisierte Eisen-oxydpigmente, ist fäulnishemmend und schützt das Holz wirksam gegenUV-Strahlung und vorzeitigem Holzschwund.
Ideales Holzimprägniermittel für Holzbauten, Gartenhäuser, Geräteschuppen,Lauben, Pfähle, Zäune usw. OMEGOL enthält biozide Wirkstoffe zum Schutzedes Holzes. Es sollte kein direkter Kontakt der behandelten Flächen mitLebens- oder Futtermittel entstehen. Lebens- oder Futtermittel erst wieder inden Raum bringen, wenn der Anstrich vollständig ausgetrocknet ist. Nichtverwenden in Ställen, Milchkammern und Futterlagern. OMEGOL sollte eben-falls nicht in Wohn- und Schlafräumen angewendet werden; ausgenommen füreine vorbeugende oder bekämpfende Behandlung von Holzteilen, die derFeuchtigkeit ausgesetzt, bzw. durch Pilz- oder Insektenbefall gefährdet sind(zB. Fenster, Duschen, Bäder, Kellerräume sowie schlecht oder später nichtmehr zugänglichen Bauteilen).
Das zu behandelnde Holz muss trocken (nicht über 16 % Holzfeuchte),sauber, lack- und wachsfrei sein. Harzhaltige sowieexotische Hölzer müssen vorerst mit Reinigungs-verdünner G2 gereinigt werden. Alte Lasuranstricheleicht anschleifen. Stark verwitterte Holzteile müssenauf gesunden Grund geschliffen werden. Die Farb-gebung ist abhängig von der Saugfähigkeit und derHolzart, weshalb ein Probeanstrich zu empfehlen ist.
Bei der Verarbeitung auf liegenden Flächen sollte nur sovielaufgetragen werden, wie das Holz während der Trocknungaufnehmen kann, so dass keine übersättigte Stellen ent-stehen können. Verarbeitung nicht unter 8°C. oder erhöhterLuftfeuchtigkeit. Vor Gebrauch gut aufrühren.
(Abhängig von der Temperatur und Saugfähigkeit des Untergrundes) OMEGOL ist streichfertig eingestellt. Zum Spritzen oder Tauchen mitKunstharz- oder Universalverdünner verdünnen.
OMEGOL kann ohne grosse Vorbehandlung wieder mit OMEGOL aufgefrischtwerden. Um ein nochmaliges Dunkelwerden zu vermeiden, ist der nächsthellere Farbton zu verwenden.
Arbeitsgeräte sofort mit Reinigungsverdünner sowie Pinselreiniger reinigen.
Gebinde zu 20, 10 und 5 lt sowie 750ml.
Das Produkt ist im gut verschlossenen Originalgebinde mindestens1 Jahr lagerfähig.
Natürliche und synthetische Öle und Harze.
Mikronisierte, lichtechte Eisenoxyde.
BUWAL Nr. 133'230 Enthält 1,3 % Dichlofluanid, 0,05 % Permethrin undorganische Lösungsmittel.
Empa Test 104'409 Iv Vorbeugende Wirkung gegen Eilarven des Hausbockes.
Empa Test 104'409 B Vorbeugende Wirkung gegen holzverfärbende Pilze(Sekundärbläue).
Empa Test 104'409 P Grenzwertbestimmung gegen holzzerstörende Basi-diomyceten (Braunfäule).
Empa Test 104'409 CA Chemisch-physikalische Charakterisierung und Wirk-stoffanalyse.
ADR Klasse 3, Ziffer 31c, UN 1263 Farbe.
Nur bei guter Belüftung verwenden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oderrauchen. Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen. Mit dem Produkt inBerührung gekommene Hautpartien sind sofort mit viel Wasser und Seife zureinigen. Nach Augenkontakt Augen sofort mit viel Wasser spülen und gege-benenfalls den Arzt aufsuchen. Verschmutze oder durchtränkte Kleidung sofortwechseln.
OMEGOL enthält weder PCP, Formaldehyd noch chlorierte Lösungsmitteloder blei- und chromathaltige Pigmente. VVS-Code 1620 (flüssig) resp. 1630(ausgehärtet).
Reste der Verkaufsstelle oder einer Giftsammelstelle übergeben. Abfälle vonbehandeltem Holz ausschliesslich in einer Abfallverbrennungsanlageverbrennen.
Dieses Merkblatt gilt nur als Hinweis und unverbindliche Beratung. DieVerarbeitung muss den entsprechenden Verhältnissen angepasst werden. InSpezialfällen empfehlen wir, unseren technischen Dienst anzufragen.
Knuchel Farben AG • Lack- und Farbenfabrik • CH-4537 Wiedlisbach • Tel 032 / 636 50 40 • Fax 032 / 636 50 45 Internet: www.knuchel.ch • E-Mail: [email protected]

Source: http://www.becolor.ch/TechInfo/Deutsch/250D.PDF

Dgr_de_55th_sec2_p-17-144

Gefahrgutvorschriften TABELLE 2.3.A Bestimmungen für gefährliche Güter, die durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder befördert werden (Unterabschnitt 2.3) Gefährliche Güter dürfen nicht von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im aufgegebenen Gepäck oderimHandgepäck mitgeführt werden, außer wie unten anderweitig angegeben. Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck Er

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