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DER FLIEGERÄRZTLICHE AUSSCHUSS FÜR LUFTFAHRTPERSONAL DES
BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN
(FA DES BMVBW)
Vorsitzender: Dr.med. A.Kirklies, LBA
HAT IM FALL:
K, geb. 1970
UNTER MITWIRKUNG VON:
FOLGENDE ENTSCHEIDUNG GETROFFEN:
Herr K., geb.1970, ist fliegertauglich I
Auflagen:
Komplette fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung alle 6 Monate, Tauglichkeitszeugnisse gelten ebenfalls ausschließlich für 6 Monate; Kontrolluntersuchungen mit Ruhe-, Langzeit-, Belastungs- zusätzlich zu jeder fliegerärztlichen Tauglich- sämtlicher Befunde an den fachbereich Flugmedizin im Luftfahrt- korrigierende Sehhilfe ist zu tragen und ebensolche Ersatzbrille mitzuführen.
Begründung:
Herr K. ist Inhaber der PPL seit September 1989 sowie einer ATPL seit 1997. Die Vorflugerfahrung
beträgt inzwischen 2.300 Stunden. Richtlinienkonform wurde Herr K. am xx.xx.2000 durch die flie-
gerärztliche Untersuchungsstelle in Z. für fliegeruntauglich Klasse I-III befunden. Über die Lizenzabtei-
lung im LBA stellte er am xx.xx.2000 einen Überprüfungsantrag dieses Untauglichkeitsurteils durch
den Fliegerärztlichen Ausschuss.
Diagnosen:

Intermittierende absolute Arrhythmie mit Vorhofflimmer ICG-10; I_48 Verdacht auf restriktive Kardiomyopathie Seit einem Jahr besteht bei Herrn K. ein intermittierend auftretendes Herzrasen, welches zum Teil unter Ruhebedingungen aber insbesonder unter Belastung auftritt. Die eingeleitete kardiologische Diagnostik ergab den Nachweis einer absoluten Arrhythmie mit Vorhofflimmern bei einer Ruhe-kammerfrequenz von 80/min. In der im xx.2000 durchgeführten Koronarangiographie mit links- und rechtsventrikulären Darstellungen konnten keine vergrößerten Herzhöhlendiameter, myokardiale Hypo- oder Dyskinesien bzw. signifikante koronare Gefäßengen gefunden werden. Die intraartrialen und intraventrikulären Druckmessungen sowie Druckbestimmungen in der großen Hohlvene sowie im kleinen Kreislauf ergaben Werte, die auf eine beginnende restriktive Kardiomyopathie hinwiesen. Da-raufhin wurde eine Myokardbiopsie durchgeführt, in deren histologischer Auswertung Veränderungen gefunden wurden, die mit einer restriktiven oder hypertrophischen Kardiomyopathie vereinbar waren. In der gutachterlichen Untersuchung im xx.2001 wurde bei Herrn K. ein Langzeit-EKG sowie ein Bela-stungs-EKG durchgeführt. Unter einer medikamentösen antiarrhythmischen Therapie mit Sotalol wa-ren keine Phasen von Vorhofflimmern nachweisbar. Es ergab sich ein durchgehende Sinusrhyhtmus mit normalen Frequenzen, höhergradige Rhythmusstörungen waren nicht beobachtbar. Eine Ergome-
trie wurde bis zu einer Maximalbelastung von 200 Watt symptom- und beschwerdefrei durchführbar.
Rhythmusstörungen oder Vorhofflimmern traten nicht auf.
Somit sind unter einer medikamentösen Therapie mit Sotalol bei Herrn K. zum jetzigen Zeitpunkt we-
der Vorhofflimmern noch höhergradige Rhythmusstörungen nachweisbar, die Leistungsfähigkeit ist
altersentsprechend gut. Die durchgeführte Koronarangiographie zeigte keine signifikanten koronaren
Gefäßengen, laevographisch keine Hypo- oder Dyskinesien. Auch der Klappenapparat und die Herz-
septen waren unauffällig. In einer im xx. durchgeführten Echokardiographie wurden ebenfalls keine
myokardialen Dyskinesien gesehen, der systolische Pulmonalarteriendruck mit etwa 25 mmHg normal
bestimmt.

Das ursprünglich gesehene Vorhoflimmern ist medikamentös konvertiert und stabilisiert. In mehreren
Langzeit-EKG-Aufzeichnungen konnte ein durchgehender Sinusrhythmus nachgewiesen werden. Der
myokardbioptisch und histologische Verdacht einer beginnenden restriktiven Kardiomyopathie konnte
nicht ausgeräumt werden. Es ist denkbar, dass die gesehenen histologischen Veränderungen einer
beginnenden restriktven oder hypertrophen Kardiomyopathie entsprechen. Klassische Auslöser dieser
Erkrankungen wurden jedoch nicht gefunden. Da zum jetzigen Zeitpunkt die kardiopulmonale Lei-
stungsfähigkeit des Herrn K. als gut anzusehen ist, ist es vertretbar, ihm die Fliegertauglichkeit I unter
Auflagen erneut zuzuerkennen. Es sollte jedoch eine engmaschige fachkardiologische Verlaufskon-
trolle erfolgen, sodass bei Auftreten weiterer Symptome, die für die Fliegertauglichkeit von Bedautung
sind, die Gesamtsituation neu gewertet werden kann.

Source: http://www.eusam.de/pdf/Kardiologie/04.pdf

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