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Tacheles informiert:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die
Regelleistungen (SGB II und SGB XII)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 20. Oktober die Höhe der Regelleistungen überprüfen. Es ist zu erwarten, dass Mängel bei der Bemessung der Kinderregelleistung festgestellt werden. Tacheles Sozialhilfe gibt auf ihrer WebseiteTipps, wie gegebenenfalls rückwirkend (auch für Erwachsene) Ansprüche Am 20. Oktober 2009 findet beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die mündliche Verhandlung zur Höhe der Regelsätze im SGB II / SGB XII statt. Die schriftliche Urteilsverkündung wird voraussichtlich erst einige Auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der anstehenden Entscheidung mit der Höhe der Regelleistungen insgesamt befassen wird, ist zu erwarten, dass vor allem die Bemessung der Regelleistungen für Kinder im Fokus einer kritischen Überprüfung stehen Rechtliche Möglichkeiten im Vorfeld der Entscheidung
Zunächst geht es um die Frage, welche rechtlichen Folgen die anstehende BVerfG-Entscheidung hat bzw. haben könnte.
Sollte das BVerfG die Bemessung der Regelleistungen für die
Vergangenheit für verfassungswidrig erklären, bekommen nur diejenigen
die gegen die Höhe der Regelleistung Widerspruch eingelegt haben - allerdings nur für den widerspruchsbefangenen Zeitraum -, die vor dem 20. Oktober 2009 einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X eingelegt haben - ebenfalls nur für den Zeitraum, für den die bei denen die ARGE bereits eineabgegeben - allerdings auch nur für den zugesicherten Zeitraum.
Sollte das BVerfG verfassungsrechtliche Zweifel an der Bemessung der Regelleistungen für die Vergangenheit äußern und den Gesetzgeber verpflichten, bestehende Mängel für die Zukunft zu beheben, gibt es für die Vergangenheit gar nichts, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem die geforderten gesetzlichen Änderungen greifen.
Sollte das BVerfG Änderungen bei der Bemessung der Regelleistung vorgeben, gehen wir davon aus, dass diese mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Für den Fall, dass das BVerfG aber eine Verfassungswidrigkeit auch für die Vergangenheit feststellt, bekommen nur diejenigen Leistungen rückwirkend gezahlt, die vor dem 20. Oktober 2009 Widerspruch eingelegt bzw. einen Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X gestellt haben. Sie können dann bis zu vier Jahre rückwirkend Leistungen erhalten und zwar gerechnet vom Beginn des Jahres, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wurde. Wenn ein Leistungsanspruch vorliegt und der entsprechende Antrag gestellt wurde, wären demnach rückwirkend bis Januar 2005 die möglicherweise verfassungswidrig zu niedrig gezahlten Leistungen nachzuzahlen (§ 44 Abs. 4 SGB X).
Es sollte sich daher jede/jeder selber überlegen, ob sie/er einen Überprüfungsantrag noch vor dem 20. Oktober 2009 stellt. Nach diesem Termin ist die Sicherung eines Anspruchs auf höhere Regelleistungen für die Vergangenheit jedenfalls nicht mehr möglich (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III).
Tacheles e.V. bietet hierzu zwei Musterüberprüfungsanträge zum Zum SGB XII / Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter: Diese Anträge müssen vor dem 20. Oktober bei der ARGE oder dem Rückruf-Aktion Combivir®
GlaxoSmithKline (GSK) ruft eine Charge des Aids-Medikaments Combivir zurück, begründet wird dies mit dem Verdacht auf Produktfälschung.
Im Oktober 2008 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. eine neue Empfehlung für die Gewährung eines Mehrbedarfes bei kostenaufwendigerer Ernährung veröffentlicht. Diese Neuregelung hat zur Folge, dass viele Menschen mit HIV/Aids, die Arbeitslosengeld 2 bzw. Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, keinen Mehrbedarf mehr erhalten. Zu diesem Thema hat der Arbeitkreis Aids und der Landesverband der Berliner Aids-Selbsthilfegruppen (LaBAS) e.V. eine Stellungnahme veröffentlicht, verbunden mit der Forderung, diese Regelung zurückzunehmen und einen bedarfsgerechten Ernährungsmehrbedarf weiter zu gewähren. Dieser Stellungnahme und Forderung hat sich auch die Deutsche Aids-Hilfe e.V. angeschlossen.
Auch in diesem Jahr werden bei Pluspunkt wieder Workshops angeboten. Die entsprechenden Termine und Themen haben wir heute eingestellt.

Source: http://www.pluspunktberlin.de/seiten/neues/dokumente/neuigkeiten_archiv_2009.pdf

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ALCOHOLISM: CLINICAL AND EXPERIMENTAL RESEARCHHippocampus Volume Loss Due to Chronic Heavy DrinkingThomas P. Beresford, David B. Arciniegas, Julie Alfers, Lori Clapp, Brandon Martin,Yiping Du Dengfeng Liu, Dinggang Shen, and Christos DavatzikosObjective: No clear consensus exists regarding the effect of sustained, heavy drinking on hippo-campal volume. Our prior work hypothesized significant

Alvaro diaz bedregal, estudio derecho en la pontificia universidad católica del perú donde ha sido profesor de derecho en sociedades, desde el 2002 es asesor de del viceministerio de comercio exterior del perú; ha participado en el proceso de renovación

VIII ENCUENTRO NACIONAL MCLCP Viernes 27 de enero del 2006 Panel: El TLC y su impacto económico y social. ALVARO DIAZ BEDREGAL , Asesor de del viceministerio de Comercio Exterior del Perú, participa activamente en las negociaciones de la suscripción del tratado de de libre comercio de los Estados Unidos . Buenas tardes, yo soy funcionario de Comercio Exterior y Turismo, en e

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