Tacheles informiert: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Regelleistungen (SGB II und SGB XII)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 20. Oktober die Höhe der
Regelleistungen überprüfen. Es ist zu erwarten, dass Mängel bei der
Bemessung der Kinderregelleistung festgestellt werden. Tacheles
Sozialhilfe gibt auf ihrer WebseiteTipps,
wie gegebenenfalls rückwirkend (auch für Erwachsene) Ansprüche
Am 20. Oktober 2009 findet beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die
mündliche Verhandlung zur Höhe der Regelsätze im SGB II / SGB XII
statt. Die schriftliche Urteilsverkündung wird voraussichtlich erst einige
Auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der
anstehenden Entscheidung mit der Höhe der Regelleistungen insgesamt
befassen wird, ist zu erwarten, dass vor allem die Bemessung der
Regelleistungen für Kinder im Fokus einer kritischen Überprüfung stehen
Rechtliche Möglichkeiten im Vorfeld der Entscheidung
Zunächst geht es um die Frage, welche rechtlichen Folgen die anstehende
BVerfG-Entscheidung hat bzw. haben könnte.
Sollte das BVerfG die Bemessung der Regelleistungen für die Vergangenheit für verfassungswidrig erklären, bekommen nur diejenigen
die gegen die Höhe der Regelleistung Widerspruch eingelegt haben -
allerdings nur für den widerspruchsbefangenen Zeitraum -,
die vor dem 20. Oktober 2009 einen Überprüfungsantrag nach § 44
SGB X eingelegt haben - ebenfalls nur für den Zeitraum, für den die
bei denen die ARGE bereits eineabgegeben - allerdings
auch nur für den zugesicherten Zeitraum.
Sollte das BVerfG verfassungsrechtliche Zweifel an der Bemessung der
Regelleistungen für die Vergangenheit äußern und den Gesetzgeber
verpflichten, bestehende Mängel für die Zukunft zu beheben, gibt es für
die Vergangenheit gar nichts, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem die
geforderten gesetzlichen Änderungen greifen.
Sollte das BVerfG Änderungen bei der Bemessung der Regelleistung
vorgeben, gehen wir davon aus, dass diese mit Wirkung für die Zukunft
erfolgen. Für den Fall, dass das BVerfG aber eine Verfassungswidrigkeit
auch für die Vergangenheit feststellt, bekommen nur diejenigen
Leistungen rückwirkend gezahlt, die vor dem 20. Oktober 2009
Widerspruch eingelegt bzw. einen Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1
SGB X gestellt haben. Sie können dann bis zu vier Jahre rückwirkend
Leistungen erhalten und zwar gerechnet vom Beginn des Jahres, in dem
der Überprüfungsantrag gestellt wurde. Wenn ein Leistungsanspruch
vorliegt und der entsprechende Antrag gestellt wurde, wären demnach
rückwirkend bis Januar 2005 die möglicherweise verfassungswidrig zu
niedrig gezahlten Leistungen nachzuzahlen (§ 44 Abs. 4 SGB X).
Es sollte sich daher jede/jeder selber überlegen, ob sie/er einen
Überprüfungsantrag noch vor dem 20. Oktober 2009 stellt. Nach diesem
Termin ist die Sicherung eines Anspruchs auf höhere Regelleistungen für
die Vergangenheit jedenfalls nicht mehr möglich (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III).
Tacheles e.V. bietet hierzu zwei Musterüberprüfungsanträge zum
Zum SGB XII / Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter:
Diese Anträge müssen vor dem 20. Oktober bei der ARGE oder dem
Rückruf-Aktion Combivir®
GlaxoSmithKline (GSK) ruft eine Charge des Aids-Medikaments Combivir
zurück, begründet wird dies mit dem Verdacht auf Produktfälschung.
Im Oktober 2008 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private
Fürsorge e.V. eine neue Empfehlung für die Gewährung eines
Mehrbedarfes bei kostenaufwendigerer Ernährung veröffentlicht. Diese
Neuregelung hat zur Folge, dass viele Menschen mit HIV/Aids, die
Arbeitslosengeld 2 bzw. Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, keinen
Mehrbedarf mehr erhalten. Zu diesem Thema hat der Arbeitkreis Aids und
der Landesverband der Berliner Aids-Selbsthilfegruppen (LaBAS) e.V. eine
Stellungnahme veröffentlicht, verbunden mit der Forderung, diese
Regelung zurückzunehmen und einen bedarfsgerechten
Ernährungsmehrbedarf weiter zu gewähren. Dieser Stellungnahme und
Forderung hat sich auch die Deutsche Aids-Hilfe e.V. angeschlossen.
Auch in diesem Jahr werden bei Pluspunkt wieder Workshops angeboten.
Die entsprechenden Termine und Themen haben wir heute eingestellt.
ALCOHOLISM: CLINICAL AND EXPERIMENTAL RESEARCHHippocampus Volume Loss Due to Chronic Heavy DrinkingThomas P. Beresford, David B. Arciniegas, Julie Alfers, Lori Clapp, Brandon Martin,Yiping Du Dengfeng Liu, Dinggang Shen, and Christos DavatzikosObjective: No clear consensus exists regarding the effect of sustained, heavy drinking on hippo-campal volume. Our prior work hypothesized significant
VIII ENCUENTRO NACIONAL MCLCP Viernes 27 de enero del 2006 Panel: El TLC y su impacto económico y social. ALVARO DIAZ BEDREGAL , Asesor de del viceministerio de Comercio Exterior del Perú, participa activamente en las negociaciones de la suscripción del tratado de de libre comercio de los Estados Unidos . Buenas tardes, yo soy funcionario de Comercio Exterior y Turismo, en e