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Information
zu aktuellen Herpesvirusinfektionen bei Pferden in Baden-
Württemberg

Stand 10. 01. 2011
In Baden-Württemberg wurde in jüngster Vergangenheit in drei Pferdehaltungen die neu-
rologische Verlaufsform der EHV-1-Infektion (Equines Herpes Virus-1-Infektion) nachge-
wiesen.
In diesen Betrieben wurde der klinische Verdacht durch entsprechende weiterführende
Untersuchungen im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg unter Einbin-
dung des Pferdegesundheitsdienstes bestätigt. Von Seiten der Betriebsleiter wurden die
notwendigen Einschränkungen des Pferdeverkehrs umgesetzt.
Bis dato mussten in einem Betrieb 4 Pferde und in zwei Betrieben jeweils 1 bzw. 2 Pferde
eingeschläfert werden. In einem Betrieb ist das Equine Herpes-Virus-1 ebenfalls im Zu-
sammenhang mit fieberhaften Erkrankungen durch Untersuchungen im Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamt Freiburg nachgewiesen worden. Symptome der neurologi-
schen Verlaufsform sind in diesem Betrieb allerdings nicht aufgetreten.
Einer der betroffenen Betriebe ist bereits wieder zu einer regulären Betriebsführung über-
gegangen. In den drei anderen Betrieben sind die Pferde weiterhin fieberfrei und klinisch
unauffällig, so dass auch hier ein Ende der Einschränkungen des Pferdeverkehrs abseh-
bar ist.
Bis dato sind keine weiteren Verdachtsfälle bekannt geworden.

Eine frühzeitige Einbindung des Pferdegesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse Baden-
Württemberg in die Diagnostik wird empfohlen, auch unter dem Aspekt der Beantragung
einer außerordentlichen Beihilfe der Tierseuchenkasse. Anträge bearbeitet das zuständige
Veterinäramt.
Hierzu wird auf folgende zwei Merkblätter des Pferdegesundheitsdienstes der Tierseu-
chenkasse Baden-Württemberg verwiesen:
- Merkblatt des PGD zur equinen Herpesinfektion und
- Merkblatt des PGD über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe bei
Tierverlusten infolge einer EHV-1/EHV-4-Infektion durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (www.tsk-bw.de/
Prophylaxe

Wie kann sich ein Pferdebestand langfristig schützen?
Es besteht die Möglichkeit einer entsprechenden Impfung. Hier-
bei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten.
1. Ziel einer Impfung gegen die Herpesinfektionen beim Pferd ist der Aufbau einer
Bestandsimmunität. Um diesen Bestandsschutz zu erreichen, sind alle Pferde dauer-
haft zu impfen.
2. Ziel dieser Impfung ist es, eine möglichst hohe Bestandsimmunität zu erreichen, die zu einer Verminderung der freien Virusmengen im Pferdebestand und damit auch zu einer Reduktion der klinischen Erkrankung führt. 3. Unabdingbar ist die Einhaltung eines sechsmonatigen Wiederholungsintervalls zwi- schen den Impfungen. Entscheidend ist dies vor allem im Hinblick darauf, dass es bei einem einmal infizierten Pferd jederzeit zu einer massenhaften Virusausscheidung kommen kann. Korrekt geimpfte Pferde scheiden in dieser Phase deutlich weniger Viren aus als nicht
oder nicht ordnungsgemäß geimpfte Tiere.
Im Rahmen der sechsmonatigen Wiederholungsintervalle sollte es angestrebt werden,
den gesamten Bestand jeweils zum gleichen Zeitpunkt zu erfassen.
4. Der Pferdegesundheitsdienst appelliert eindringlich an Tierärzte, an den einzelnen
Pferdehalter und an Pensionsstallungsbetreiber auch in Beständen, in denen
mehrere Tierarztpraxen tätig sind,
einvernehmlich zur Umsetzung eines einheitli-
chen Impfregimes auf Bestandsebene zu kommen.
5. Im Hinblick darauf, dass ein einheitliches und einfach umzusetzendes Gesamtimpfre- gime im Bestand auch in Bezug auf die notwendige Influenzaimpfung erreicht werden soll, sollten Kombinationsimpfstoffen oder Impfstoffkombinationen angewendet wer-den, bei denen die Influenzakomponenten den aktuellen Empfehlungen des OIE (In-ternationales Tiergesundheitsamt) entsprechen und inaktivierte EHV1 und EHV4 Stämme enthalten sind.
6. In den Impfbestand sollten nur entsprechend geimpfte Pferde aufgenommen werden.
Therapie
Akute Viruserkrankungen sind beim Pferd nicht kausal therapierbar.
Bei der akuten EHV-1-Infektion ist nur eine symptomatische Behandlung möglich.
Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand ist die Wirksamkeit der Verabrei-
chung von Aciclovir-Tabletten an von der neurologischen Verlaufsform betroffene Pferde
nicht belegt.
Es liegen mehrere Untersuchungen vor, die belegen, dass bei der Verfütterung von Acic-
lovir-Tabletten an Pferde keine therapeutischen Wirkspiegel im Hinblick auf das equine
Herpesvirus 1 erreicht werden.
Der Pferdegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg verweist
auf die Information der Landestierärztekammer Baden-Württemberg zur EHV-
Infektion vom 05.03.2009, wonach

• in gefährdeten Betrieben der Tierverkehr für 3 Wochen ruhen soll, d.h. keine Pferde sollen
aus dem Stall in einen anderen verbracht werden und es sollen keine fremden Pferde auf die
Anlage kommen,
• eine Injektions-Kur mit Paramunitätsinducern (z.B. Zylexis) empfohlen wird (5mal im Abstand
von 2 Tagen, Wiederholung nach 4 Wochen),
• als gefährdeter Betrieb ein Betrieb anzusehen ist, in dem die Erkrankung ausgebrochen ist
oder ein Betrieb, in den Pferde aus einem Bestand mit manifesten Erkrankungen verbracht
worden sind,
 Herpesvirusinfektionen der Pferde weder anzeige- noch meldepflichtig sind,
Veterinärbehördliche Maßnahmen nur im Einzelfall angeordnet werden können Ausrichtung eines Turniers, Lehrgangs etc. kein erhöhtes Risiko besteht, wenn der
Austragungsort nach obiger Definition nicht zu den gefährdeten Betrieben gehört und wenn
die Teilnehmer ebenfalls nicht aus gefährdeten Betrieben stammen und
 nach Verschwinden der klinischen Symptome eine Desinfektion der Stallungen angezeigt ist, da sich das Virus unter eiweißhaltigen Schmutzschichten zwei bis drei Monate infektiös halten kann; die Reinigung von Putzzeug, Sattel- und Zaumzeug kann in der üblichen (gründlichen) Weise erfolgen.
Unter www. reiterjournal.com sind zusätzliche Informationen eingestellt.

Source: http://www.vfzb.at/pdf/2011_Herpes_BW.pdf

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