Eg-sdb

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
FROWEIN GmbH & Co. KG
Überarbeitet am: 07.08.2013
Wespen-Spray
00434-0100
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Wespen-Spray
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Schädlingsbekämpfungsmittel
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
FROWEIN GmbH & Co. KG
Am Reislebach 83
D-72461 Albstadt
Telefon:
Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt: [email protected]
1.4. Notrufnummer:
Notrufnummer INTERNATIONAL: +49 (0) 6132 / 84463 (GBK GmbH, Ingelheim) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenbezeichnungen: F+ - Hochentzündlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich
R-Sätze:
Hochentzündlich.
Reizt die Augen.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
GHS-Einstufung
Gefahrenkategorien:
Entzündbare Aerosole: Entz. Aerosol 1
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gewässergefährdend: Aqu. akut 1
Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1
Gefahrenhinweise:
Extrem entzündbares Aerosol.
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Piktogramme:
Signalwort:
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Aceton 1-Methoxy-2-propanol Permethrin (ISO) Gefahrenhinweise
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
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Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3. Sonstige Gefahren
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Zubereitung in organischen Lösemitteln
Gefährliche Inhaltsstoffe
F+ - Hochentzündlich R12Flam. Gas 1; H220 F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-66-67 Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R20/22-43-50-53 Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Skin Sens. 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H332 H302 H317 H400 H410 Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R20/21/22-50-53Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H332 H312 H302 H400 H410 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische Luft bringen.
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Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser und Seife für mindestens 15 Minuten abwaschen.
Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Sofort (Augen-)Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann entstehen:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Deshalb für ausreichende
Rückhaltemöglichkeit des Löschwassers sorgen.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Erhitzen führt zu Drucksteigerung. – Berstgefahr.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Personen in Sicherheit bringen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/ Oberflächenwasser/ Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).
Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Den Behälter fest verschlossen halten.
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen.
Erhitzen führt zu Drucksteigerung – Berstgefahr.
Bildung explosiver Gasgemische mit Luft.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) beachten.
Zusammenlagerungshinweise
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Schädlingsbekämpfungsmittel
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
8003-34-7 Pyrethrum (gereinigter Rohextrakt) Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen.
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Aerosole nicht einatmen.
Atemschutz
Beim Versprühen Atemschutzmaske mit Filter A1-P3 (40 ASt) tragen (EN 141).
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Handschutz
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels (EN 374).
Augenschutz
Augenspülflasche mit reinem Wasser (EN 15154).
Dicht schliessende Schutzbrille (EN 166).
Körperschutz
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels (CE 93 0120). Schürze aus
Gummi (EN 467).
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
Prüfnorm
Zustandsänderungen
Flammpunkt:
(bei 20 °C)
9.2. Sonstige Angaben
*) Angaben für Treibmittel
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Oxidationsmitteln.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
10.5. Unverträgliche Materialien
Oxidationsmittel
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei Brand kann entstehen:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Prüfungen
Akute Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Reiz- und Ätzwirkung
Hautreizung: Nicht eingestuft.
Augenreizung: Reizend.
Sensibilisierende Wirkungen
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
STOT - Einmalige Exposition: Kategorie 3 [Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.]
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STOT - Wiederholte Exposition: Nicht eingestuft.
Aspirationsgefahr: Nicht eingestuft.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Kanzerogenität: Nicht eingestuft.
Mutagenität: Nicht eingestuft.
Teratogenität: Nicht eingestuft.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen.
Erfahrungen aus der Praxis
Sonstige Beobachtungen
Wiederholter oder fortgesetzter Kontakt kann Hautreizungen und Dermatitis auf Grund der entfettenden Eigenschaften des
Produkts bewirken.
Hohe Dampfkonzentrationen können Augen und Atemwege reizen und betäubend wirken .
Gelegentlich befinden sich in der Literatur Andeutungen , dass besonders empfindliche Personen heuschnupfenartige
Reaktionen zeigen können, wenn sie mit Pyrethrum-Verbindungen in Kontakt kommen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökotoxikologische Daten liegen nicht vor.
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Pyrethrum
LC50/Oncorhynchus mykiss/96 h = 0,005 mg/l
LC50/Lepomis macrochirus/96 h = 0,01 mg/l
LC50/Cyprinodon variegatus/96 h = 0,016 mg/l
EC50/Daphnia magna/48 h = 0,012 mg/l
Permethrin (ISO)
LC50/Poecilia reticulata/96 h = 0,0089 mg/l
LC50/Cyprinus carpio/96 h = 0,145 mg/l
EC50/Daphnia magna/24 h = 0,02 mg/l
EC50/Scenedesmus subspicatus/72 h > 0,022 mg/l
EC50/Belebtschlamm/3 h > 1000 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden
Keine Daten vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Stark wassergefährdend.
Weitere Hinweise
Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden .
Abfallschlüssel Produkt
200119
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); PestizideAls gefährlicher Abfall eingestuft.
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Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
150111
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle ); Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter DruckbehältnisseAls gefährlicher Abfall eingestuft.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Wiederverwendung des verunreinigten Verpackungsmaterials verboten .
Ungereinigte Leergebinde sind wie der Inhaltsstoff zu behandeln .
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:

14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:

Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:

14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:

Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:

14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:

Lufttransport (ICAO)
UN/ID-Nr.:

14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:

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14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlich:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Der Transport erfolgt ausschließlich in zugelassenen und geeigneten Verpackungen.
Sonstige einschlägige Angaben
Deutschland / Postversand: National: max. 1000 ml je Aerosoldose / max. 10000 ml je Versandstück; International:
verboten.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur VOC-Richtlinie:
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV).
Bestimmungen der Störfallverordnung beachten.
Katalognr. gem. StörfallVO:Technische Anleitung Luft III: 5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3
10
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3
H220
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Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Weitere Angaben
Die Angaben der Position 4 bis 8 und 10 bis 12 sind teilweise nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße Anwendung des Produktes bezogen (siehe Gebrauchs-/ Fachinformation), sondern auf das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten.
Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes / der Produkte und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse.
Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen Produktmerkblättern.
Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes/ der beschriebenen Produkte im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar.
(n.a. - nicht anwendbar, n.b. - nicht bestimmt) (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

Source: http://www.muehlberger.co.at/biozide/downloads/sid-wespen-spray.pdf

Vienna, april 19, 2008

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